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Relaxdays 2 x Cocktailset 5-teilig, rostfreier Edelstahl, Shaker, Sieb, Barlöffel, Zange, Cocktail Shaker, Barmaß…

Amazon.de Price: 23,90 (as of 09/04/2023 03:47 PST- Details)

10-teilig: 2 x 5-teiliges Set mit Cocktailshaker, Sieb, Doppelmessbecher, Barlöffel, Eiswürfelzange
Must Have: Keine Party ohne Drinks – Gäste mit selbstkreierten Cocktails u. Mixgetränken überraschen
Geschenkidee: Mitbringsel für Cocktail-Fans und Hobby-Barkeeper – Tolles Geschenk für jeden Anlass

Größe:2 x Cocktail 5-tlg.

Produktbeschreibungen

Mit diesem exklusiven Cocktailset kreieren Sie sich Ihre eigenen Cocktails und Mix-Getränke. Überraschen Sie dennoch Freunde und Bekannte auf der nächsten Party mit selbst gemixten Longdrinks. Nicht immerhin für Hobby-Barkeeper, sondern auch für erfahrene Barmänner und -frauen ein praktisches Accessoire für die eigene Hausbar.

Alle Teile des Sets sind aus hochwertigem Edelstahl und in glänzender Optik. Damit werden Sie zum Barkeeper in Ihrer eigenen Hausbar und Ihre Partys werden immer gelingen. Besonders praktisch ist das integrierte Sieb im Deckel des Mixbechers. So können Sie fertige Cocktails direkt in vorbereitet Gläser beschicken und genießen.

Cocktailshaker mit Zubehör

– Material: 304 Edelstahl, rostfrei, hochglanzpoliert
– Cocktail-Shaker: ca. 500 ml – Öffnung: ca. 8,5 cm
– Messbecher: 2 cl und 4 cl
– Cocktaillöffel: ca. 19,5 cm lang
– Eiszange: ca. 16 cm lang
– Barsieb: ca. 18 cm lang
– 5-teiliges Set im Doppelpack

Cocktailset für Drinks wie vom Profi
– Mehrteiliges Set mit umfangreichem Zubehör
– Tolle Geschenkidee für jeden Anlass
– Lebensmittelecht, BPA-frei und spülmaschinengeeignet
– Als Geschenk oder Party-Mitbringsel
– Starterset für Anfänger nichtsdestotrotz auch für Profis

Lieferumfang

– 2x Cocktailshaker
– 2x Sieb
– 2x Doppelmessbecher
– 2x Barlöffel
– 2x Eiswürfelzange
– Dekorationsartikel sind im Lieferumfang nicht enthalten

Rechtliche Hinweise

Informationen zu Elektro- und Elektronikgeräten Die nachfolgenden Hinweise richten sich an private Haushalte, die Elektro- und/ oder Elektronikgeräte nutzen. 1. Hinweise zur Abfallentsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten und zur Bedeutung des Symbols nach Anhang 3 zum ElektroG: Besitzer von Altgeräten haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Elektro- und Elektronikaltgeräte dürfen nunmehr nicht als unsortierter Siedlungsabfall beseitigt werden und gehören insbesondere nicht in den Hausmüll. Vielmehr sind diese Altgeräte getrennt zu sammeln und etwa über die örtlichen Sammel- und Rückgabesysteme zu entsorgen. Besitzer von Altgeräten haben zudem Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, vor der Steuer an einer Erfassungsstelle von diesem zu trennen. Letzteres gilt nicht, soweit die Altgeräte nach § 14 Absatz 5 Satz 2 und 3 ElektroG im Rahmen der Optierung durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zum Zwecke der Vorbereitung zur Wiederverwendung von anderen Altgeräten separiert werden, um diese für die Wiederverwendung vorzubereiten. Anhand des Symbols nach Anlage 3 zum ElektroG können Besitzer Altgeräte erkennen, die getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen sind. Das Symbol für die getrennte Erfassung von Elektro- und Elektronikgeräten stellt eine durchgestrichene Abfalleimer auf Rädern dar. 2. Hinweise zu den Möglichkeiten der Zurückerstattung von Altgeräten: Besitzer von Altgeräten können diese im Rahmen der durch öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger eingerichteten und zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der Zurückerstattung oder Sammlung von Altgeräten überweisen, damit eine ordnungsgemäße Abfallentsorgung der Altgeräte sichergestellt ist. Gegebenenfalls ist dort auch eine Steuer von Elektro- und Elektronikgeräten zum Zwecke der Wiederverwendung der Geräte möglich. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie von der jeweiligen Sammel- bzw. Rücknahmestelle. Unter dem folgenden Link besteht die Möglichkeit, sich ein Onlineverzeichnis der Sammel- und Rücknahmestellen anzuzeigen zu lassen: https://www.ear-system.de/ear-verzeichnis/sammel-und-ruecknahmestellen 4. Hinweis zu unserer WEEE-Registrierungsnummer Wir sind bei der Stiftung Elektro-Altgeräte Register, Benno-Strauß-Str. 1, 90763 Fürth als Hersteller von Elektro- und/ oder Elektronikgeräten unter der folgenden Registrierungs-nummer (WEEE-Reg.-Nr. DE) registriert: DE 17638816

10-teilig: 2 x 5-teiliges Set mit Cocktailshaker, Sieb, Doppelmessbecher, Barlöffel, Eiswürfelzange
Must Have: Keine Party ohne Drinks – Gäste mit selbstkreierten Cocktails u. Mixgetränken überraschen
Geschenkidee: Mitbringsel für Cocktail-Fans und Hobby-Barkeeper – Tolles Geschenk für jeden Anlass
Für Anfänger und Profis: Cocktail-Shaker Set für alle angehenden und erfahrenen Barmänner u. -frauen
Hochwertig: Shakerset aus rostfreiem Edelstahl – Spülmaschinengeeignet, lebensmittelecht, BPA-frei

Brand

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